AGBs

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Geltungsbereich, Vertragsabschluß

  1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Die Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartners gelten nicht. Ausnahmen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
  2. Maßgeblich für die Auslegung von Handelsklauseln sind die Incoterms 2000

Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Zu den im Angebot dargestellten Preisen kommen kommen am Ende des Bestellvorgangs Versandkosten hinzu. Versandkosten für Lieferungen an Adressen außerhalb Deutschlands variieren entsprechend Bestimmungsort.
  3. Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten mit ein.
  4. Die Zahlung muss im Voraus getätigt werden.
  5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichten nach Abschnitt  3.3 nicht nachgekommen ist.

Lieferung

  1. Der Auftragsnehmer ist erst nach vollständiger Bezahlung zum Versand verpflichtet und nimmt diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
  4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Beanstandungen und Gewährleistungen

  1. Der Auftragsgeber hat die Vertragsgemäßheit der angelieferten Waren in jedem Fall zu prüfen.
  2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung  nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter. Unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware (bis 5 %) berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
  2. Im übrigen gelten für die Haftung  des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelung:
    – 1. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material)
    – 2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
    – 3. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
    – 4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung  des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Urheberrecht

  1. Eine Vervielfältigung oder Nachproduktion der Ware ist dem Käufer auch nach Erwerb der Ware gänzlich untersagt.
  2. Ebenso ist es dem Käufer nicht erlaubt den Inhalt der Musik Datei oder CD öffentlich wiederzugeben ohne vorherige Genehmigung eingeholt zu haben. Die Rechte für die Musik verwaltet die GEMA.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.